Planung und Bauüberwachung
Sie können uns mit allen Leistungen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beauftragen. Ein deutlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im „Bauen im Bestand“ Für die Bereiche Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten teilt sich die Angebotspalette in die Phasen 1 – 9 gemäß § 15 HOAI:
Im Einzelnen verbergen sich hinter den vorgenannten Begriffen folgende Grundleistungen den HOAI:
· Klären der Aufgabenstellung · Vorschläge für die Wahl von erforderlichen Fachingenieuren
· Analyse der Grundlagen · Abstimmen der Zielvorgaben mit dem Auftraggeber · Erstellung eines Planungskonzeptes · Einarbeitung der Leistungen von Fachingenieuren · Vorverhandlung mit Behörden · Kostenschätzung nach DIN 276 oder gleichwertig · Zusammenfassung der Ergebnisse
· Stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung · Einarbeiten der Leistungen von Fachingenieuren · Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes · Kostenberechung nach DIN 276 oder gleichwertig · Erste Kontrolle durch Vergleich von Kostenschätzung und Kostenberechung
· Erstellung bzw. Beschaffung aller erforderlichen Bauantragsunterlagen · Vorverhandlungen mit den Behörden · Einreichen des Bauantrages · Einholen von Zustimmungen und Genehmigungen Dritter – soweit erforderlich
· Erstellung der ausführungsreifen Lösung · Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung · Einarbeiten sämtlicher Planungsleistungen der Fachingenieure – soweit erforderlich
Phase 6 Vorbereitung der Vergabe
· Erstellung einer ausreichend genauen Mengenermittlung · Aufstellen von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen · Koordination der Leistungsbeschreibung mit den Fachingenieuren
Phase 7 Mitwirkung bei der Vergabe
· Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für den/die Auftragnehmer · Prüfung und Wertung der Angebote und Erstellung eines Vergabevorschlages für den Auftraggeber · Verhandlung mit den Bietern · Erstellung eines Kostenanschlages (Budget) für die Vergaben · Kostenkontrolle durch Vergleich Kostenberechnung (Phase 3) und Budget
· Überwachen der Ausführung bezüglich Baugenehmigungsplanung, Ausführungsplanung und der Standsicherheitsnachweise · Koordination der Bauleitenden Fachingenieure · Erstellung und Überwachung eines Terminplans · Führung eines Bautagebuches · Erstellung von gemeinsamen Aufmaßen und Mengenberechnungen mit den Auftragnehmern · Abnahmen der Bauleistungen mit den Auftragnehmern · Rechungsprüfung und Freigabe der Zahlungen · Übergabe des Objektes an den Auftraggeber · Überwachung der Mängelbeseitigung der im Zuge der Abnahme festgestellten Mängel · Kostenkontrolle fortlaufend
· Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist · Überwachung der Beseitigung von Gewährleistungsmängel · Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Die Leistung der Phase 8 endet mit einer förmlichen Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn bzw. Auftraggeber
|
|||