Angebote

 

Mit folgenden Leistungen sind wir für Sie da:

 

1.1            Begutachtung von Schäden an Gebäuden

1.2            Begutachtung von Versicherungsschäden

1.3            Baubegleitende Qualitätssicherung

1.4            Beweissicherung bei Schäden durch Dritte oder bei Gewährleistungsmängel

1.5            Bewertung von bebauten & unbebauten Grundstücken nach den gängigen Verfahren

1.6            Sonstiges

 

 

Bei Angeboten legen wir im Allgemeinen folgende Ansätze zu Grunde:

 

Stundensatz Sachverständiger für Tätigkeiten vor Ort und im Büro einschließlich aller erforderlichen Geräte

(vergleiche Gerätepark)                                                          65,00 € pro Stunde.

 

An- und Abfahrt nach Aufwand,                                             mindestens jedoch 0,5 Std.

 

Für Fahrten mit dem Dienstfahrzeug                                        0,60 € / km.

 

Pauschalfestpreisvereinbarungen auf Anfrage.

 

Wertgutachten gemäß HOAI §§ 33 ff, Honorartafel zu § 34 Abs. 1 wie nachstehend dargestellt.

 

 

 

1.1  Begutachtung von Schäden an Gebäuden

 

Sie erhalten bei Bedarf eine Schadenaufnahme vor Ort, Analyse der Schadengenese, Bestimmung der Schadenursachen, Erstellung eines Schadenbeseitigungskonzeptes mit Risikoanalyse und bei Bedarf eine Kostenschätzung zur Bestimmung des Streitwertes bzw. zur Bestimmung der Höhe des Investitionsrahmens

 

Im Einzelnen gilt dies insbesondere bei folgenden Schadenbilder:

 

·        Wasserschäden

·        Feuchteschäden

·        Risseschäden

·        Bergschäden

·        Sonstige Gebäudeschäden

 

(zum Anfang der Seite)

 

1.2  Begutachtung von Versicherungsschäden

 

Sie erhalten im Schadenfall Unterstützung durch die Erstellung von Schadengutachten auch im Sachverständigenverfahren, Schadenregulierung und Hilfe bei der Schadenbeseitigung einschließlich – soweit erforderlich – Beschaffung der erforderlichen Unternehmen, insbesondere bei:

 

·        Leitungswasserschäden

·        Elementarschäden

·        Sturmschäden

·        Feuerschäden

·        Haftpflichtschäden (Baubereich)

 

(zum Anfang der Seite)

 

1.3  Baubegleitende Qualitätssicherung

 

Bei einer Beauftragung vor Baubeginn, möglichst noch vor Abschluss des endgültigen Kauf- bzw. Bauvertrages mit dem Bauträger oder dem Generalunternehmer, erhalten Sie die nachstehend aufgeführte Komplettbetreuung. Auf Wunsch und bei dem Auftreten von Problemen zu einem späteren Zeitpunkt, können Sie auch nur Teilleistungen bestellen.

 

Komplettprogramm:

 

·        Beratung und Prüfung des Vertragsentwurfes einschließlich Baubeschreibung

·        Prüfung der Vertragsunterlagen wie Baubeschreibund, Bauverträge und Bauzeichnungen sowie sonstige Ausführungsunterlagen

·   5 – 7 Kontrollbesuche während der Bauzeit zu bestimmten Stichtagen einschließlich Erstellung eines Protokollberichtes mit Fotodokumentation

·        Vorbegehung zur Abnahme mit Protokoll und Fotodokumentation

·        Begleitung bei der offiziellen Abnahmebegehung und Beratung bzw. Schlichtung bei fachlichen Streitfragen, auch in Bezug auf Fragen des Bausolls.

·        Nachbegehung und Kontrolle der Abarbeitung, der bei der Abnahme festgestellten Mängelpunkte

·        Bestimmung von Minderwerten bei nicht zu beseitigenden Schäden

 

(zum Anfang der Seite)

 

1.4  Beweissicherungen bei Schädigungen durch Dritte oder bei Gewährleistungsmängel

 

·        Dokumentation des Zustandes am Tag der Begehung in Wort, Schrift und Bild.

·        Auf Wunsch Schadenanalyse und Bestimmung eines Kostenrahmens als Anhalt für die Bestimmung des Streitwertes

·        Erstellung eines Schadenbeseitigungskonzeptes

·        Minderwertermittlung nach der Zielbaumethode (nach Aurnhammer)

·        Erläuterung der Schadenaufnahme und der Schadenanalyse - bei Bedarf auch vor Gericht

 

(zum Anfang der Seite)

 

1.5  Bewertung von bebauten und nicht bebauten Grundstücken nach den gängigen Verfahren.

 

Je nach Nutzung des Gebäudes und Zweck des Wertgutachtens werden folgende Verfahren angewandt:

 

·        Sachwertverfahren

·        Vergleichswertverfahren

·        Ertragswertverfahren

 

Die Kosten hierfür richten sich nach HOAI §§ 33 ff mit der Honorartafel zu § 34 Abs. 1 wie auf der Folgeseite dargestellt.

 

(zum Anfang der Seite)

 

1.6  Sonstiges

 

Neben der klassischen Sachverständigentätigkeit bei Schäden an Gebäuden etc. sind wir auch bei anderen Fragen rund um das Bauen für Sie da. Insbesondere bieten wir noch folgende Zusatzleistungen bzw. Spezialleistungen an:

 

o       Fachberatung für Sonderbauweisen wie

§         Holzbau

§         Kunstfelsen

 

o       Gehegebau und Zoobau/Tiergärten

o       Erstellung und Prüfung von Abrechnungen für Bauleistungen

Beratung von Bau- und Ausbauunternehmen in technischen Vertragsfragen

(zum Anfang der Seite)